Neue Strafanzeige gegen Viola Kleinau wegen des Vorwurfs einer Umweltstraftat. Zum Pankower Kleingartenwesen.

“ …Da Viola Kleinau Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist oder war, erachte ich das Fehlverhalten wegen der negativen Beispielwirkung als besonders gravierend.“

BildGewisse Zustände im Pankower Kleingartenwesen sind, nach den desaströsen Kleinau-Jahren, ganz bestimmt NICHT typisch für das deutsche Kleingartenwesen.

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Neue / weitere STRAFANZEIGE gegen Viola Kleinau. Vorgeworfen wird ihr das wiederholte und umfangreiche Ablassen von Waschmaschinen-Abwasser, nicht etwa in eine Abwassersammelgrube, sondern ins blanke Erdreich ihres Pankower Kleingartens.

Mehrere Augenzeugen – und zahlreiche Fotos und Videofilme.

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Die Strafanzeigen gegen Viola Kleinau häufen sich weiter. Die neue Strafanzeige (wegen des Vorwurfs der Begehung einer Umweltstraftat), mit Datum vom 21.3.2023, wurde erstattet beim Bezirksamt Pankow von Berlin und bei der Staatsanwaltschaft Berlin.

Im Text der erstatteten Strafanzeige heißt es unter anderem:

„Ich mache mir große Sorgen zur Bodenverunreinigung und Grundwasserverunreinigung. Da Viola Kleinau Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist oder war, erachte ich das Fehlverhalten wegen der negativen Beispielwirkung als besonders gravierend.“

Die nette etwas ängstliche ältere Dame, die Anzeige erstattet hat (ihr Kleingarten befindet sich in derselben Anlage wie der von Viola Kleinau), hat jetzt Angst vor eventuellen Schikanen und Mobbing. Dazu Axel Quandt:

„Warten wir es ab; falls sich diese Befürchtungen bestätigen sollten, werden wir der älteren Dame Schutz gewähren. Mehrere Pankower Gartenfreunde stehen hier diesbezüglich bereits in Verbindung, werden ggf. intensiv helfen; das wird dann sehr gründlich organisiert. Read my lips.“

Wird es jetzt wieder heißen, „Alles nur haltlose Unterstellungen und Gerüchte, die jeder Grundlage entbehren“ ? Oder kommt wieder eine Tirade des peinlich-wehleidigen Selbstmitleids (wir hatten darüber berichtet: HIER).

Wiederum unsere dringende Bitte: Falls in diesem Artikel Falschbehauptungen aufgestellt werden, bitten wir UNBEDINGT um Einreichung einer gegen uns gerichteten Klage. Seit Jahren haben wir diese Bitte immer wieder geäußert (siehe bspw. unseren Artikel „Aus der Polizeiakte – zu Viola Kleinau“: HIER). Leider immer erfolglos, obwohl Viola Kleinau nachweislich außerordentlich prozessfreudig ist – nur leider leider leider nicht uns gegenüber. Man steht vor einem Rätsel.

Wir werden weiter berichten.

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Ist Frieden per Gesetz möglich? – 7. Jubiläumsfeier der Deklaration des Friedens und der Beendigung der Kriege

Frieden als Institution zur Veränderung des täglichen Lebens der Menschen: Wie ein Gesetz den Frieden ermöglichen kann.

Unter dem Motto „Institutioneller Frieden: Kommunikation stärken, um Vertrauen zu schaffen“ veranstaltete die internationale Friedens-NGO Heavenly Culture, World Peace, Restoration of Light (HWPL) am 14. März 2023 in 41 Ländern weltweit ihre siebte Jubiläumsfeier der Proklamation der Deklaration des Friedens und der Beendigung ders Kriege (DPCW). Bei der Veranstaltungen nahmen mehr als 7.000 Menschen aus den Bereichen Politik, Recht und Religion, Bildung und den Medien teil. In Deutschland fand die Veranstaltung mit mehr als hundert Teilnehmern am 20. März 2023 statt.

Die „Deklaration des Friedens und der Beendigung der Kriege (DPCW)“ stellt ein Instrument für eine umfassende globale friedensfördernde Zusammenarbeit dar. Die Veranstaltung diente als Plattform, bei der verschiedene Fälle von Konfliktprävention, Mediation und Konfliktlösung präsentiert wurden, um aufzuzeigen, wie der Frieden als universelle Kultur und Norm institutionalisiert werden kann.

Diese Werte der DPCW werden weltweit durch verschiedene Aktivitäten bereits umgesetzt. Mit dem Legislate Peace Projekt (LP) veranstaltete HWPL umfassende Initiativen für die Stärkung der DPCW. In Deutschland wurde die Initiative Bildungsreihe Abrüstung als sechsteiliges Veranstaltungsformat im Jahr 2022 durchgeführt sowie monatliche interreligiöse Schriftenvergleiche in Form von WARP Offices abgehalten. Gleichzeitig veranstaltete HWPL Deutschland e.V. verschiedene Friedenspädagogische Angebote in Polen und Deutschland sowie Workshops zur Förderung von Jugendlichen und zur Sensibilisierung von Falschnachrichten.

Dr. Phil. Gertrud Müller, Soziologin und Verhaltenswissenschaftlerin betonte in ihrem Vortrag die wertvolle Zusammenarbeit mit HWPL Deutschland e.V. in der Friedenspädagogik. Sie hob hervor, wie wichtig und entscheidend unser persönliches Verständnis von Frieden dafür ist. Dies bilde die Grundlage dafür, ob ich mich vor mir selbst verpflichte mit gutem Beispiel voranzugehen und mir einen friedlichen Lebensstil aneigne. Dr. Gertrud Müller unterstrich: „Es kann einen besseren Weg geben: Frieden ist nicht etwas, das von außen kommt: Frieden ist eine Entscheidung, deshalb können wir Postulate des Friedens formulieren jeder für sich. Ich erwarte nicht Frieden von den anderen, ich verpflichte mich selbst friedlich zu leben.“

Prof. Dr. Md Nazrul Islam, Vorsitzender des Lehrstuhls für Internationales Recht an der Universität von Dhaka, der die DPCW mitverfasst hat, betonte: „Diese Erklärung, die aus 10 Artikeln und 38 Klauseln besteht, zielt darauf ab, […] durch die Förderung der universellen Werte der Weltgemeinschaft einen nachhaltigen Frieden zu erreichen. Die DPCW enthält die Botschaft: kein Krieg, sondern stattdessen Frieden zwischen Nationen und Gesellschaften, freundschaftliche Beziehungen, Wohlstand und Glück zu stärken. Das ist eine einfache Botschaft, mit der sich jeder identifizieren kann.“

Während der Veranstaltung wurden Aktionspläne für den Frieden in der Ukraine ausgearbeitet: Teilnehmer aus über 100 Ländern schreiben „Friedensbriefe“, in denen sie die russische Invasion in der Ukraine als Verstoß gegen das Völkerrecht anprangern und den russischen Präsidenten Putin zum vollständigen Rückzug aus dem ukrainischen Gebiet auffordern. „Künftige Generationen von Russen werden sich an Sie und diesen Krieg als unauslöschliche und beschämende Geschichte erinnern, und Sie werden in die Geschichte als derjenige eingehen, der für die Opferung unzähliger unschuldiger Leben verantwortlich ist“, heißt es in dem Brief. Diese Briefe werden gesammelt und in die Ukraine geschickt, wo ein Friedensdenkmal errichtet werden soll.

Während der Rede betonte der Vorsitzende von HWPL, Herr Lee Man-hee: „Frieden kann nicht allein erreicht werden. Wenn alle gemeisam vereint zusammenleben können, wird es keine Kriege oder Konflikte geben. Wie das Sprichwort „Liebe deinen Nächsten wie dich selbst“ sagt, wird der Krieg nur verschwinden, wenn es Liebe füreinander gibt. Das geltende Völkerrecht kann einen Krieg nicht verhindern. Russland, ein ständiges Mitglied der Vereinten Nationen, führt einen Krieg. Die DPCW wurde eingeführt, um das unwirksame Völkerrecht zur Beseitigung der Kriege zu erneuern. Jetzt ist es an der Zeit, Frieden zu erreichen. So wie Menschen lernen müssen, wenn sie etwas neu schaffen wollen, muss Frieden zu Hause und in der Schule gelehrt werden, um ihn verwirklichen zu können. Wenn sich die Herzen der Menschen ändern, wird eine bessere Welt geschaffen werden. So lasst uns alle im globalen Dorf Botschafter des Friedens werden.

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HWPL ist eine internationale Friedensorganisation, die sich für globalen Frieden und die friedliche Beendigung von Kriegen in über 100 Ländern weltweit einsetzt. Als international agierende NGO mit Konsultationsstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen (ECOSOC) ist sie ebenfalls mit der Abteilung für globale Kommunikation der Vereinten Nationen (DGC) verbunden. Durch Friedensarbeit, Bildungsprogramme und interreligiöse Dialoge arbeitet HWPL eng mit Vertretern aus Gesellschaft, Politik, Bildung und Religion zusammen, um in gemeinsamer Zusammenarbeit die Schaffung von Frieden voranzutreiben. Knapp eine Million Bürgerinnen und Bürger unterstützen die Friedensinitiativen von HWPL weltweit und nehmen an lokalen Friedensprojekten und Bildungsprogrammen teil, um gute Rahmenbedingungen für Frieden in den einzelnen Ländern vor Ort zu schaffen.

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Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens wegen Tierquälerei verurteilt

Heute fand vor dem Amtsgericht Papenburg der vierte und letzte Verhandlungstag wegen Tierquälerei gegen die Verantwortlichen der größten Schweinemast Niedersachsens statt.

BildDas Gerichtsverfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro Mitte 2020 veröffentlicht hatte, und daraufhin Strafanzeige erstattete. Die Tierrechtsorganisation hatte damals auch das zuständige Veterinäramt in Meppen informiert, dieses hatte bei einer durchgeführten Kontrolle die Missstände ebenfalls festgestellt und dokumentiert.

Die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigen kranke und verletzte Tiere, die nicht in einer Krankenbucht separiert und tierärztlich versorgt worden sind. Zudem wurde in den dokumentieren Nächten das Trinkwasser abgestellt und es wurden tote Tiere vorgefunden, die zwischen den Lebenden lagen. „Vor allem hat mich schockiert, dass den verletzten Schweinen nicht geholfen worden ist“, sagt Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro e.V.

In dem Sustrumer Betrieb werden pro Jahr rund 45.000 Schweine gemästet, damit ist es die größte Schweinemast in Niedersachsen. Betreiber der Mastanlage ist eine GmbH aus Herzlake, die beiden Gesellschafter, Vater und Sohn, sollen laut Aussage eines Mitarbeitenden der Mastanlage unregelmäßig vor Ort sein. Durch das Gerichtsverfahren wurde auch bekannt, dass sich nur drei Personen um die täglich anfallenden Arbeiten kümmern. „Einzelne Tiere werden in der Massentierhaltung nicht beachtet, es geht nur um die Masse und den damit verbundenen Profit“, so Peifer.

Das Gerichtsverfahren zog sich in die Länge, zunächst waren nur zwei Verhandlungstage angesetzt, am Ende waren es vier. Wäre es nach dem Willen der Verteidiger gegangen, hätten noch einige mehr dazu kommen sollen. So wollten sie noch das eingereichte Videomaterial durch einen Gutachter prüfen lassen. Die Anwälte behaupteten, dass das Bildmaterial manipuliert worden sei und es Zwischenschnitte gäbe. Den Antrag auf die Anfertigung eines Gutachtens wurde von der Richterin abgewiesen. Das Gericht hätte keinen Zweifel daran, dass die Bilder in den betreffenden Stallungen entstanden sind. Auch versuchten die Anwälte ein Gutachten, welches im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt worden ist und aufzeigte, dass etliche Schweine erheblich gelitten haben, fachlich anzuzweifeln. Aber auch dies gelang ihnen nicht. „Ich sehe in dem Verhalten der Anwälte Verzögerungstaktik, offenbar wollen sie die Richterin und den Staatsanwalt mürbe machen, um so einen Deal oder mildes Urteil zu erzielen“, vermutet Peifer.

Kurz, bevor das Urteil gesprochen wurde, stellten die Anwälte der beiden Schweinemäster noch einige Beweisanträge, die allesamt von der Richterin abgelehnt wurden. Am Ende forderten die Verteidiger einen Freispruch. Nach kurzer Beratung des Gerichts wurden beiden Schweinemäster jeweils zu je 85 Tagessätzen zu je 100 Euro (also 8.500 Euro) verurteilt. Zudem müssen sie die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten tragen, die sich vermutlich auf insgesamt etwa 15.000 bis 20.000 Euro belaufen werden. „Die beiden Angeklagten sind im Grunde mit einem blauen Auge davongekommen, denn erst ab 91 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das wäre hier angebracht gewesen“, sagt Peifer.

Schon im Vorfeld hatte die Aufdeckung durch das Deutsche Tierschutzbüro Folgen für die Betreiber, denn Vion und Tönnies hatten die Zusammenarbeit bereits eingestellt. Die beiden Firmen zählten vermutlich zu den Hauptabnehmern.

Kurz vor der Urteilsverkündung demonstrierten rund 10 Personen vor dem Amtsgericht in Papenburg und forderten eine Verurteilung der Tierquäler. Zu der Demonstration hatte das Deutsche Tierschutzbüro aufgerufen. Die Tierrechtsorganisation nutzte die Versammlung, um erneut auf das Leid der Tiere in der Massentierhaltung aufmerksam zu machen: „Genau in diesem Moment werden Millionen von Schweinen, Puten, Rindern und Hühnern in Mastanlagen gehalten und sie leiden“, so Peifer während der Demonstration und ergänzt: „Ich kann den Menschen nur empfehlen, sich vegan zu ernähren, denn sonst hört diese Tierquälerei nie auf“.

Weitere Informationen zur veganen Ernährung unter https://twenty4vegan.de

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter https://www.tierschutzbuero.de/schweinemaester-verurteilt

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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JURA DIREKT als „Arbeitgeber der Zukunft“ ausgezeichnet

Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes.

BildNürnberg – Die JURA DIREKT GmbH als bundesweit spezialisierter Servicedienstleister rund um die Erstellung rechtlicher Vorsorgedokumente mit aktivem Notfallmanagement wurde nun bereits zum 3. Mal als herausragender Arbeitgeber ausgezeichnet. Nach der zweifachen Ehrung 2022 und 2023 des FOCUS BUSINESS zum „Top-Arbeitgeber Mittelstand“ folgte nun am 21. März 2023 der Preis für den „Arbeitgeber der Zukunft“. Für das Deutsche Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung (DIND) und das größte Business Magazin DUP UNTERNEHMER zählt JURA DIREKT als Aushängeschild des deutschen Mittelstandes. Ausgehändigt wurde der Preis am 21.03.2023 in Frankfurt von der Schirmherrin der Initiative, Brigitte Zypries, Bundeswirtschaftsministerin a. D.

Attraktivität und Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens – Schlagwörter, die die Auszeichnung „Arbeitgeber der Zukunft“ ausmachen. Bereits mit Gründung der Firma im Jahr 2011 legt die JURA DIREKT GmbH ihren Fokus auf einfache und digital unterstützte Prozesse. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen so entlastet werden und mehr Zeit für persönlichen Kundenservice haben. Mit einem völlig neuartigen Geschäftsmodell und eigens entwickelten Software-Lösungen ermöglicht das Unternehmen seinen über 90.000 Kundinnen und Kunden individuelle rechtliche Vorsorgedokumente – wie z. B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente – über Kooperationskanzleien erstellen zu lassen. Einfach, preiswert und rechtskonform. „Mit stetiger Digitalisierung und Innovation bleiben wir zukunftsfähig. Deshalb waren moderne CRM- und Vertriebssysteme seit Anfang an ein Muss. Hier investieren unsere Programmiererinnen und Programmierer zusammen mit dem IT-Projektmanagement viel Zeit, damit alle Systeme mit den neuen technischen Möglichkeiten weiterwachsen“, erklärt der geschäftsführende Gesellschafter der JURA DIREKT GmbH, Domenico Anic.

Um Digitalisierung, Innovation und Nachhaltigkeit langfristig zu sichern, braucht es die wichtigste Ressource im Unternehmen: Kompetente und zufriedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. „Uns ist es wichtig, dass sich unser gesamtes Team wohl fühlt und gerne zu Arbeit kommt. Deshalb dürfen auch die „Feel-Good-Manager“ nicht fehlen: Für die kleine Pause zwischendurch stehen 11 Bürohunde für Streicheleinheiten zur Verfügung“, so die geschäftsführende Gesellschafterin Ute Anic schmunzelnd. „Wir legen Wert auf gegenseitigen Respekt, Wertschätzung und offenen Austausch. Neben flachen Hierarchien steht bei uns der Mensch im Vordergrund und nicht Glaube, Herkunft, Geschlecht oder Genderidentität.“

Dazu gehört auch, dass die Geschäftsführung auf die Wünsche der Mitarbeitenden bzgl. z.B. flexiblen Arbeitszeiten oder Arbeitsschwerpunkten eingeht. Die Stärken jeder und jedes Einzelnen stehen klar im Vordergrund.

„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich geistig und körperlich gut fühlen. Neben bewegten Pausen achten wir auch auf modernste Büro- und Arbeitsplatzausstattung, z.B. mit Steh-Schreibtischen oder ergonomischen Bürostühlen, die über die normale vorgeschriebene Arbeitssicherheit hinaus gehen. Für das persönliche Wohl gibt es mehrere Küchen mit kostenfreien Heiß- und Kaltgetränken, Relax-Zonen und natürlich einen kostenfreien W-LAN-Zugang. Die Mitarbeitenden werden zudem laufend geschult, damit sie sich im Umgang mit Kundinnen und Kunden sicher fühlen und gleichbleibend hohen – sogar TÜV-zertifizierten – Service leisten können“, so Ute Anic weiter.

Liest man sich die über 11.000 Kunden-Bewertungen von JURA DIREKT auf der unabhängigen Bewertungsplattform ekomi durch, erkennt man schnell, wie die Kundinnen und Kunden die innerbetriebliche Philosophie aufnehmen: Häufig ist von einfach verständlichen und schnellen Abläufen die Rede. Viele sind von der Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft des JURA DIREKT Teams begeistert. Das Ergebnis: 4,9 von 5 Sternen mit 99,28% zufriedenen Kundinnen und Kunden, die JURA DIREKT gerne weiterempfehlen.

Siegel „Arbeitgeber der Zukunft“
Eine Initiative vom Deutschen Innovationsinstitut für Nachhaltigkeit und Digitalisierung DIND in Kooperation mit dem Business Magazin DUP UNTERNEHMER. Die Initiative richtet sich an alle Unternehmen mit Sitz im deutschsprachigen Raum, unabhängig von Größe und Branche. Die Bewertung erfolgt mittels eines Punktesystems anhand fest definierter Kriterien. Der Bewerbungsprozess besteht aus zwei Stufen:
1. Smart-Company-Check® der DIND: Fragen u.a. zur Digitalisierungs- und Innovationsbereitschaft, Kundenorientierung und Personalführung des Unternehmens
2. Digitaler Außen-Check: Analyse der digitalen Berührungspunkte und des Markenauftritts, z.B. Webseite und Social-Media-Kanäle

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JURA DIREKT mit Sitz in Nürnberg steht seit 2011 für den spezialisierten und bundesweiten Service rund um das Thema rechtliche Vorsorge. JURA DIREKT als Servicegesellschaft unterstützt Kundinnen und Kunden in Kooperation mit Rechtsanwaltskanzleien bei der Erstellung von individuellen Betreuungs- und Patientenverfügungen, Unternehmer- und Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügungen sowie Testamenten. Durch eigens entwickelte Software-Lösungen wird dieser Service kompetent, einfach und mit TÜV-zertifizierten Prozessen angeboten. Das dahinterstehende Experten-Team betreut jeden Kunden bei allen Abläufen von Anfang an bis Ende individuell und persönlich. Mit 18 TÜV-zertifizierten Servicepunkten sorgt der JURA DIREKT Service auch nach der Erledigung der Vollmachten für dauerhafte Aktualität, schnelle Auffindbarkeit und Sicherheit der Dokumente. Eine 24/7 Notfall-Hilfe steht Kundinnen und Kunden sowie deren Angehörigen weltweit zur Verfügung. Zudem schafft JURA DIREKT Transparenz und Aufklärung zu den verheerenden Auswirkungen fehlender Vollmachten durch Vorträge und Kooperationen in den Bereichen Finanzen, Betreuung, Pflege, Krankenkasse, Steuerberatung, Recht und Medizin.

RECHTSICHER – PERSÖNLICH – EINFACH

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Erneute/aktuelle Berichte zum Pankower Kleingartenskandal: BERLINER MORGENPOST und TAGESSPIEGEL

Außerdem: Zur Täter-Opfer-Umkehr: Wie könnte es sein, daß eine angeblich unfundierte und unberechtigte Kritik die Kritisierten derart nervös und mürbe macht ? Sind die Kritiker alle Verschwörer ?

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Erneut haben Berliner Zeitungen über die Zustände im Pankower Kleingartenwesen berichtet: Die BERLINER MORGENPOST und der TAGESSPIEGEL.

Fast der gesamte Vorstand des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde e.V. ist nun zurückgetreten, überwiegend „krankheitsbedingt“. Plötzlich sind so Viele alt und/oder krank. Die Götter weinten. Verantwortungsübernahme und Verantwortungsbewußtsein sehen anders aus.

Nun aber gibt Gerd Hardt (einer der letzten noch im Amt verweilenden Funktionäre des Bezirksverbands) ggü. der BERLINER MORGENPOST bekannt: „Die Leidtragenden, das sind wir“. Er beschuldigt das Bezirksamt Pankow von Berlin. Dort habe man unwahre Behauptungen in die Welt gesetzt. Und zum Rücktritt der vielen Vorstandsmitglieder sagt er, daß dies die Folge von Angriffen und Kampagnen gewesen sei. Gerd Hardt: “ … Viola Kleinau sei wegen Attacken aus dem Kreis der Gärtnerszene im Zuge des Finanzstreits mit den Nerven am Ende gewesen. Es handle sich um einen Fall von Diskriminierung.“

Zur Täter-Opfer-Umkehr: Wie könnte es sein, daß eine angeblich unfundierte und unberechtigte Kritik die Kritisierten derart nervös und mürbe macht ? Sind die Kritiker alle Verschwörer ?

Tatsache ist doch wohl (unter anderem), daß, wie die Medien berichteten,

– … Unterpachten der Pankower Kleingärtner z.T. Jahre lang nicht an das Land Berlin weitergeleitet worden sind. Insgesamt standen Millionen Euro in Rede. Dies war klar rechtswidrig (selbst wenn man das Strafrecht einmal außen vor lässt).

– … daß die nicht weitergeleiteten Gelder nicht nur einstweilen „geparkt“ (lediglich zurückbehalten) worden sind, sondern seinerzeit anderweitig verausgabt worden sind, und man dann (nachdem das Bezirksamt Druck gemacht hat), unbedingt zusehen mußte, wie man schnell an sehr viel Geld kommt,

– … daß allen betroffenen Pankower Kleingärtnern die Kündigung der Unterpachtverträge gedroht hat,

– … daß der Landesvorsitzende der Gartenfreunde Berlin dieses Finanzgebaren streng kritisiert hat und von „einem einmaligen Vorgang“ gesprochen hat,

– … daß der Beschluß zur Erhöhung der Verbandsabgabe (von 70,- Euro auf 130,- Euro), die jeder einzelne Pankower Kleingärtner zahlen muß, herbeigeführt wurde auf der Grundlage einer unwahrhaftigen Berichterstattung (ggü. den Delegierten des Verbandstages) über das nun bekannt gewordene Finanzgebaren des Bezirksverbands. Siehe dazu auch unseren offenen Brief an Tim Eisert: HIER

– … daß unsere harten Vorwürfe (gegen Viola Kleinau) und TATSACHENBEHAUPTUNGEN im Artikel „Aus der Polizeiakte“ (mit den Zitaten der Generalstaatsanwaltschaft und des Landeskriminalamts) nicht widerlegt wurden. Zwar drohten Anwälte uns Klagen an, unserer Bitte jedoch, diese Klagen nun auch wirklich einzureichen, wurde nicht entsprochen, trotz der bekannten und berüchtigten Prozessfreudigkeit von Viola Kleinau. Zu dem Artikel „Aus der Polizeiakte“: HIER

– … daß Viola Kleinau, in bemerkenswerter Verquickung, zeitweise drei Funktionen inne hatte: 1) Vorsitzende des Bezirksverbands Pankow (Ehrenamt ohne Arbeitsentgelt). 2) Geschaftsführerin des Bezirksverbands Pankow (mit hohem Angestelltengehalt, kein Ehrenamt), und zwar mit Zustimmung der Vorsitzenden. 3) Gründerin und Geschäftsführerin einer Makler-GmbH, u.a. für Datschenanlagen, mit über 25.000,- Euro Einlage rein privaten Ursprungs, mit der Möglichkeit der Nutzung von Insiderwissen.

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Verantwortliche der größten Schweinemast Niedersachsens stehen weiterhin vor Gericht

vierter und letzter Verhandlungstag am 21.03. – erneut Demo vor dem Amtsgericht in Papenburg (Niedersachsen)

BildVor dem Amtsgericht Papenburg müssen sich derzeit zwei Landwirte wegen des Vorwurfs der Tierquälerei verantworten. Das Verfahren ist auf Bildmaterial zurückzuführen, welches das Deutsche Tierschutzbüro vor zwei Jahren aus der größten Schweinemastanlage in Niedersachsen veröffentlich hat. Darauf sind kranke und verletzte Schweine zu sehen, einige von ihnen haben blutige Wunden. „Die Bilder zeigen auch, dass in den Nächten das Trinkwasser für die Tiere abgestellt worden ist“, kritisiert Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro.

In den ersten Verhandlungstagen erfolgte die Beweisaufnahme. So wurden verschiedene Gutachter und Mitarbeitende des zuständigen Veterinäramtes angehört. Auch wurde das erstellte Bildmaterial aus dem Mastbetrieb angeschaut. Dazu wurde Jan Peifer vom Deutschen Tierschutzbüro als Zeuge vernommen. Die Anwälte der beiden verantwortlichen Betreiber äußerte Bedenken daran, dass die Bildaufnahmen in dem Sustrumer Mastbetrieb entstanden seien. Ein Antrag zur Prüfung durch einen Gutachter in Hinblick darauf, ob in dem Videomaterial sogenannte Zwischenschnitte vorhanden sind, lehnte das Gericht ab. Die Richterin begründete dies damit, dass es keinen Zweifel gebe, dass die Videoaufnahmen aus dem Betrieb stammen, und ließ die Aufnahmen als Beweis zu. „Es freut mich, dass sich das Gericht hier nicht auf Ablenkungsmanöver der Anwälte eingelassen hat“, so Peifer, der in dem Auftreten der Anwälte eine Verzögerungstaktik sieht. „Offenbar versucht man hier, alle mürbe zu machen, damit sich die Staatsanwaltschaft auf einen Deal einlässt. Die Strategie scheint jedoch nicht aufzugehen“.

Nach einer Strafanzeige durch das Deutsche Tierschutzbüro wurde im Sommer 2022 gegen zwei Verantwortliche der Schweinmastanlage Strafbefehl über je 165 Tagessätze erlassen. Gegen diese Strafbefehle wurde Widerspruch eingelegt, daher kam es bereits am 31.01.2023 vor dem Amtsgericht Papenburg zum ersten Verhandlungstag. Zunächst wurden nur zwei Verhandlungstage angesetzt, doch im Laufe des Verfahrens ergab sich der Bedarf nach weiteren Verhandlungstagen. Der vierte und letzte Verhandlungstag findet am 21.03.2023 statt. Dann soll auch das Urteil bekannt gegeben werden. Ab 90 Tagessätzen gilt man in Deutschland als vorbestraft. Das Deutsche Tierschutzbüro plant für den 21.03.2023 eine Demonstration vor dem Amtsgericht in Papenburg. „Wer Tiere so misshandelt, muss auch bestraft werden“, sagt Peifer und ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass die Verantwortlichen verurteilt werden“.

Das Deutsche Tierschutzbüro will die Demo aber auch nutzen, um auf das System Massentierhaltung hinzuweisen. Seit Jahren decken Tierrechtsorganisationen Missstände in Zucht- und Mastanlagen sowie in deutschen Schlachthöfen auf. „Es muss endlich eine wirksame Lösung gefunden werden, damit diese Tierquälerei ein Ende hat. Wir empfehlen daher den Menschen die vegane Lebensweise, denn kein Tier geht freiwillig in einen Schlachthof, alle Tiere wollen leben“, so Peifer abschließend.

Verhandlung: Die öffentliche Verhandlung findet am 21.03.2023 um 9 Uhr im Amtsgericht Papenburg (Saal 101) statt.

Demonstration:
Wann: 21.03.2023 in der Zeit von 08 – 08:30 Uhr
Wo: Vor dem Amtsgericht Papenburg (Hauptkanal Links 28, 26871 Papenburg)
Was: Aktive vom Deutschen Tierschutzbüro werden mit Bildern und einem Megaphon auf die Tierquälerei durch die Landwirte im Mastbetrieb aufmerksam machen und hoffen auf eine Verurteilung.
Ansprechpartner: Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender Deutsches Tierschutzbüro e.V., Tel.: 0171-4841004 (Jan.Peifer@tierschutzbuero.de).

Bildmaterial aus dem Mastbetrieb auf Anfrage.

Weitere Informationen unter: https://www.tierschutzbuero.de/groesste-schweinemast-niedersachsens

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Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

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TAGESSPIEGEL und BERLINER MORGENPOST berichteten mehrfach sehr kritisch über den Pankower Kleingarten-Skandal.

Die Aufarbeitung der Viola-Kleinau-Jahre bzw. des „Systems Kleinau“ wird noch Jahre dauern. Aber es ist notwendig ! +++ Bevor alles aufgeklärt ist, ist eine Beendigung der Berichterstattung unmöglich.

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„Tausende Pankower Kleingärtner waren von Kündigung bedroht“, so der TAGESSPIEGEL. Wir hatten darüber berichtet. Am 4.3.23 (online) und am 5.3.23 (gedruckt), berichtete nun auch die BERLINER MORGENPOST. Am 11.3.23 (online) berichtete die BERLINER MORGENPOST erneut:

„105.000 Euro aus den Kassen des Pankower Verbands sind laut Bezirk verschwunden. Die Affäre könnte sich jetzt noch deutlich ausweiten.“

Das Land Berlin hat gegen Viola Kleinau und den gesamten Vorstand des Bezirksverbands Pankow der Gartenfreunde Strafanzeige erstattet. Viola Kleinau trat von all ihren Ämtern zurück, als Vorsitzende in Pankow und auch von ihrer Funktion im Präsidium des Bundesverbands Deutscher Gartenfreunde (dort war sie für Finanzen zuständig). „Das alles ist nur die Spitze des Eisbergs“, meinen viele Pankower Kleingärtner.

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Im Artikel der Berliner Morgenpost vom 5.3.23 heißt es unter anderem (wir zitieren):

„Strafanzeige wegen des Verdachts der Veruntreuung gegen den Vorstand und aktuell noch ausstehende Zahlungen in sechsstelliger Höhe: Die Probleme des Bezirksverbands der Gartenfreunde Pankow sind alles andere als Kleingarten-Petitessen. Viola Kleinau … mittlerweile zurückgetreten.“

„Nach Angaben von Gert Schoppa, Präsident des Landesverbandes, … ein einmaliger Vorgang.“ „Erst als er Ende Oktober vom Bezirksamt informiert wird, ist mir das Ausmaß klar geworden‘ „. „Lösungen, in denen ehrenamtliche und hauptamtliche Führung eines Bezirksverbands in einer Hand liegen, bezeichnet er … als unglücklich. … Für Pankow liege es in den Händen der Mitgliedsvereine, das zu ändern.“

„Kleingärtner machte Verquickungen öffentlich“:

Axel Quandt „hatte vor vier Jahren publik gemacht, dass Viola Kleinau nicht nur in Personalunion ehrenamtliche Vorsitzende und Geschäftsführerin des Verbandes war, sondern gemeinsam mit einem damaligen Vorstand eine GmbH mit dem Namen VFR Stadtgrün Erhaltung gegründet hat. Wie berichtet, soll sich diese der Verwaltung und Vermittlung von Wochenendgrundstücken, Siedlungsanlagen und Erholungsanlagen widmen.“

Diese GmbH „sollte keine Gewinne erwirtschaften, sagte Kleinau damals der Morgenpost.“

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Hier verlassen wir für einen Moment den Morgenpost-Artikel für folgende Anmerkung:

Bei der Gründung dieser Makler-GmbH, mit der Möglichkeit der Nutzung von Insiderwissen, wurden seinerzeit über 25.000,- Euro aus persönlichen/privaten Mitteln eingebracht (mit vollen privatem Verlustrisiko). Eine GmbH, nicht zu verwechseln mit einer gGmbH, ist unternehmensrechtlich und steuerrechtlich zwingend mit einer Gewinnerzielungsabsicht verbunden. HIER zum Handelsregister-Text der Makler-GmbH.

Viola Kleinau (Wirtschaftsfachwirtin) hat also den versammelten Delegierten der Pankower Kleingärtner seinerzeit die Unwahrheit gesagt.

Hier verweisen wir auch auf unseren Artikel „Aus der Polizeiakte“ (vom 24.1.22). Siehe HIER. In diesem Artikel wurde des öfteren der zuständige Kriminalhauptkommissar des Landeskriminalamts zitiert:

Der zuständige Kriminalhauptkommissar der Berliner Polizei stellte dazu in seinem Vermerk vom 14.5.2020 (AZ beim LKA: 190827-1000-021763) unter anderem fest:

„Eine GmbH muß sogar mit einer Gewinnerzielungsabsicht gegründet und geführt werden, auch dies steht im Gegensatz zu den Äußerungen der Beschuldigten. Den dort beschriebenen Zweck hätte sie als ‚Verein‘ ebenfalls umsetzen können.“ „Der Zweck der GmbH-Gründung kann dem Grunde nach nur der Gewinnerzielung in einem dem Verein aus- oder vorgelagerten Geschäftsfeld dienen, mit Umsätzen und Gewinnen, welche dem Verein nicht zugute kommen sollten“.

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Zurück zum Artikel der Morgenpost vom 5.3.2023: Weitere Zitate:

„Ein Vorsitzender eines der Mitgliedsvereine, der lieber ungenannt bleiben möchte, ….. “ sei „auf dem Treffen der Vereinsführungen vor vier Wochen“ wegen „seiner Kritik niedergeschrien“ worden. „Er fordert jetzt eine Aufarbeitung und will wissen, was mit dem von den Mitgliedsvereinen eingezahlten Geld in der Zwischenzeit passiert ist, ob Beschlüsse wie die Erhöhung der Verbandsumlage gültig sind und ob es Rückstände ggü, weiteren Gläubigern gibt.“

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Bitte an alle Pankower Kleingärtner :

In unserem Artikel „Aus der Polizeiakte“ (siehe den Link oben im Text) haben wir gegen Viola Kleinau sehr sehr schwere Vorwürfe erhoben, gestützt und verbunden mit vielen TATSACHENBEHAUPTUNGEN. Unserer flehentlichen Bitte, uns ggf. zu verklagen, ist die ansonsten sehr prozessfreudige Viola Kleinau leider nicht nachgekommen.

Falls auch nur eine dieser TATSACHENBEHAUPTUNGEN unwahr ist, so bitten wir FLEHENTLICH erneut um konkrete und detaillierte Mitteilung. Allgemeinplätze oder der Hinweis, dass Viola Kleinau auch nett sein kann, genügen und interessieren nicht.

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Verteidigung in Strafsachen: Rechtsanwalt Häfner aus Freiburg bietet eine erstklassige Beratung

Freiburg, Deutschland – Der erfahrene Strafverteidiger Rechtsanwalt Häfner bietet seinen Klienten in Freiburg und Umgebung eine hervorragende Beratung und Verteidigung in Strafsachen an.

Als einer der führenden Anwälte in diesem Bereich hat er einen beeindruckenden Ruf aufgebaut und sich in der gesamten Region einen Namen gemacht.

Rechtsanwalt Häfner hat langjährige Erfahrung in der Verteidigung von Mandanten in allen Arten von Strafverfahren und ist bekannt für seine professionelle und engagierte Arbeit. Er arbeitet eng mit seinen Klienten zusammen und entwickelt individuelle Verteidigungsstrategien, die auf ihren spezifischen Fall zugeschnitten sind.

Als erfahrener Strafverteidiger verfügt Rechtsanwalt Häfner über umfassende Kenntnisse des Strafrechts und der Gerichtsverfahren in Deutschland. Er setzt sich engagiert für seine Klienten ein und kämpft dafür, dass ihre Rechte respektiert werden. Egal, ob es sich um eine Anklage wegen Straftaten wie Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Drogenvergehen oder sogar Mord handelt, Rechtsanwalt Häfner ist bereit, seinen Klienten zu helfen.

„Als Strafverteidiger ist es meine Aufgabe, sicherzustellen, dass jeder meiner Klienten eine faire Chance erhält“, sagt Rechtsanwalt Häfner. „Ich verstehe, dass ein Strafverfahren eine schwierige und belastende Zeit für meine Mandanten sein kann, und ich bin hier, um ihnen zu helfen, diese Herausforderung zu meistern und das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.“

Rechtsanwalt Häfner arbeitet hart daran, seinen Klienten die bestmögliche Beratung und Verteidigung zu bieten, und er ist stolz darauf, dass er in der Lage ist, seine Klienten durch schwierige Situationen zu führen und sie zu unterstützen, wenn sie es am meisten brauchen. Er verfügt über ein starkes Engagement für seine Klienten und arbeitet hart daran, ihre Interessen zu vertreten.

Wenn Sie einen erfahrenen und engagierten Strafverteidiger in Freiburg und Umgebung suchen, wenden Sie sich an Rechtsanwalt Häfner. Mit seiner umfassenden Erfahrung und seinem engagierten Einsatz für seine Klienten kann er Ihnen helfen, eine faire Chance im Strafverfahren zu erhalten.

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Rechtsanwalt Thomas Häfner
Wallstraße 4
79098 Freiburg
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Telefon: 0761-28 53 35 63
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Umfassendes Leistungsangebot vom allgemeinen Strafrecht bis zu speziellen Rechtsgebieten

Wer rechtlichen Beistand sucht, findet eine umfassende Betreuung in allen Gebieten des Strafrechts bei der Kanzlei Hatlé & Westkamp als spezialisierte Strafrechtskanzlei in Köln.

Seit mehr als 15 Jahren bietet die Kanzlei Hatlé & Westkamp in Köln Mandanten eine rechtliche Beratung und professionelle Unterstützung in strafrechtlichen Situationen an. Mit einem umfassenden Leistungsspektrum übernimmt die Fachkanzlei für Strafrecht in unterschiedlichen Rechtsbereichen die Verteidigung und entwickelt für jedes Mandat eine maßgeschneiderte Strategie. Bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen ist die Strafrechtskanzlei in Köln sogar 24 Stunden erreichbar.

Das bieten Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Mandanten sind in der Kanzlei Hatlé & Westkamp bestens aufgehoben, wenn es um die Erstberatung zu Strafverfahren, der energischen Rechtsverteidigung vor Gericht und die sofortige Unterstützung bei Ermittlungsverfahren geht. Neben dem allgemeinen Strafrecht ist die Strafrechtskanzlei in Köln spezialisiert auf Kapitalstrafrecht, Sexualstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Arztstrafrecht/Medizin­strafrecht, „Fanstrafrecht“, Betäubungsmittel­strafrecht/Arzneimittelstrafrecht, Verkehrsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Jugendstrafrecht, Geschädigtenbeistand/Nebenklage und Adhäsionsverfahren.

Mit langjähriger Erfahrung und einem fundierten Fachwissen im Strafrecht stellt die Kanzlei eine persönliche und ausführliche Beratung sicher, erarbeitet mit Mandaten entsprechend der Umstände eine Strategie und setzt Interessen, wenn nötig, nachdrücklich und resolut durch. Das oberste Ziel der Kölner Strafrechtskanzlei ist es, ein Verfahren schnell und zielführend zu beenden, selbstverständlich mit einem optimalen Abschluss für den Mandanten.

Vor allem die umfassende Erreichbarkeit von 24 Stunden bei Festnahme, Durchsuchung oder Haftbefehl legt das Fundament, um einem Eingriff der Ermittlungsbehörden frühzeitig rechtlich zu begegnen. Eine unmittelbare anwaltliche Beratung anzubieten, ist ein besonderes Alleinstellungsmerkmal der Kanzlei Hatlé & Westkamp. Wichtig ist, dass Personen in Gewahrsam so lange von ihrem Recht zu schweigen Gebrauch machen, bis die Fachanwälte für Strafrecht in Köln vor Ort sind.

Wahrung der Reputation und Entschädigung

Je nach Sachlage kann eine Strafklage unbegründet sein. Oft führt eine öffentliche Bekanntgabe solcher Vorwürfe zu einem Reputationsschaden. Damit geht neben der Verletzung der Ehre auch das Risiko einher, die wirtschaftliche Existenzgrundlage zu verlieren. Eine weitere, wesentliche Aufgabe der Strafrechtskanzlei in Köln ist es, von Beginn an die Würde eines Mandanten zu schützen, indem durchdachte Verteidigungsstrategien exakt auf den Klienten abgestimmt und rechtswidrige Handlungen sowie haltlose Anschuldigen der Strafverfolgungsbehörden abgewehrt werden.

Bei einer abschließend erwiesenen Unschuld erstreiten die Fachanwälte einen
Schadensausgleich, der die Benachteiligungen ausgleichen soll. Das gilt vor allem bei Haftstrafen. Parallel laufen Maßnahmen, um den Ruf in der Öffentlichkeit wiederherzustellen. Das Recht einzelner Personen ist sensibel. Ein vertrauensvoller und schweigsamer Umgang mit Rechtssituationen ist für die Strafkanzlei in Köln selbstverständlich.

Den Titel als „Fachanwalt für Strafrecht“ wurde der Fachanwaltskanzlei Hatlé & Westkamp aufgrund ihrer langjährigen, praktischen Erfahrung und dem umfassenden Wissen von der Rechtsanwaltskammer verliehen. Ein besonderes Prädikat, das die hohe Qualität der Strafrechtskanzlei in Köln zeigt.

Wenn es darauf ankommt: die Fachanwälte für Strafrecht in Köln

Seit 2007 ist die Kanzlei Hatlé & Westkamp ein starker Partner, wenn es um das Strafrecht in Köln geht. Die Räumlichkeiten der Strafkanzlei befinden sich in der Mittelstraße 12-14 in Köln. Diese sind gut mit den öffentlichen Verkehrsmitteln direkt ab dem Kölner Hauptbahnhof zu erreichen. Ein Parkhaus in unmittelbarer Nähe bietet ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Kanzlei ist montags bis freitags von 8:00 bis 19:00 Uhr und bei Festnahmen, Durchsuchungen und Haftbefehlen 24 Stunden am Tag unter 0221 – 968 871 740 telefonisch erreichbar.

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Hatlé & Westkamp Rechtsanwälte
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Nach Vorwürfen wegen Tierquälerei: Westfleisch-Zulieferer aus Beckum-Neubeckum muss Geldauflage zahlen

Das Deutsche Tierschutzbüro hat im September 2022 aus 7 Westfleisch-Zulieferbetrieben erschreckendes Video- und Fotomaterial veröffentlicht.

BildIn allen dokumentierten Betrieben wurden Schweine gequält, teilweise auch von den Mitarbeitenden misshandelt. Bei Westfleisch handelt es sich um einen der größten Fleischproduzenten in Deutschland mit eigenen Schlachthöfen. Einer der dokumentierten Mastbetriebe liegt in Beckum-Neubeckum. Mehrfach wurde in dem Schweinestall Tierquälerei gefilmt, kranke und verletzte Tiere wurden nicht tierärztlich behandelt. Dabei handelt es sich um einen anerkannten Ausbildungsbetrieb.

Westfleisch präsentierte den Betrieb auf seiner Website als einen familienfreundlichen Hof, es sind ein Kind und kleine Stallungen zu sehen. Auf den Fotos wird ein lachender Hofbetreiber gezeigt. Der typische „Bauer von nebenan“. Man könnte glauben, dass auf dem Hof in Beckum-Neubeckum (Kreis Warendorf, Nordrhein-Westfalen) die Welt noch in Ordnung sei, doch der Schein trügt, wie die Bilder vom Deutschen Tierschutzbüro zeigten. Denn die Schweine werden in einer großen Mastanlage gehalten. „Die Bauernhofidylle sucht man hier vergeblich. Und auch sonst hat die Haltung nichts mit der vorgegaukelten heilen Welt zu tun, die uns zugespielten Bilder zeigen Grauenhaftes“, so Jan Peifer, Vorstandsvorsitzender vom Deutschen Tierschutzbüro. Westfleisch hat das Hofportrait mittlerweile von der Website genommen.

Die damals veröffentlichten Videoaufnahmen aus dem Stall in Beckum-Neubeckum zeigen Schweine, die an offenen, eitrigen Wunden litten. Manche Tiere konnten nicht mehr auftreten. Auf den Videobildern ist ein krankes Schwein zu sehen, das dringend separiert werden müsste. Dies ist auch aus Tierschutzgründen gesetzlich vorgeschrieben, das passierte hier aber nicht. „In einem Zwischengang befand sich ein Schwein, das schwer verletzt war und dringend tierärztliche Hilfe gebraucht hätte. Es war zwar separiert, allerdings ohne ausreichend Futter und Wasser“, kritisiert Peifer.

Diese Zustände sind in dem Betrieb kein Einzelfall. So ist auf den Aufnahmen ein Schwein zu sehen, das nicht mehr aus eigener Kraft hochkommt (aufstehen kann). Auch dieses hätte dringend Hilfe benötigt, doch es wurde einfach sich selbst überlassen. „In diesem Stall steht Tierquälerei an der Tagesordnung“, so Peifer. Dabei ist der Betrieb von der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen als Ausbildungsbetrieb anerkannt. Zudem hat der Betreiber in den letzten Jahren über 100.000 Euro Subventionen von der EU u.a. für Tierschutzverbesserungen erhalten. „Die Tiere haben augenscheinlich nichts davon“, sagt Peifer.

Das Deutsche Tierschutzbüro hatte im Sommer 2022 das zuständige Veterinäramt in Warendorf und die Staatsanwaltschaft in Münster informiert (AZ 540 Js 2907/22). Das Veterinäramt hatte damals bei einer Überprüfung ebenfalls Mängel in der Tierhaltung festgestellt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen nun abgeschlossen. Nach Zahlung von 3.000 EUR durch den Landwirt hat die Staatsanwaltschaft Münster das Strafverfahren gegen ihn endgültig eingestellt. „Die Geldauflage stellt zwar keine Strafe, aber jedenfalls eine Sanktion dar“ so Peifer, der sich eine Verurteilung gewünscht hätte. „Wer Tiere so behandelt muss auch entsprechend bestraft werden“.

Dabei sind die Zustände in dem Betrieb in Beckum-Neubeckum kein Einzelfall. In allen 7 dokumentierten Zulieferbetrieben des Fleischkonzerns Westfleisch wurde massive Tierquälerei aufgedeckt. Auf der Website wirbt die Firma mit Fleisch „direkt von Bauern“, Regionalität, hohen Tierschutzstandards und kurzen Transportwegen. Der Tierschutz steht angeblich im „Fokus“. „Die uns zugespielten Bilder zeigen auf, dass die Realität eine andere ist“, so Peifer.

Im September 2022 hatte das Deutsche Tierschutzbüro auch eine Kampagne gestartet, um wiederholt auf die erschreckenden Zuständen in den Schweinemastanlagen von Westfleisch aufmerksam zu machen. Der Konzern reagiert mit der Ankündigung von mehr Kontrollen, die Zusammenarbeit mit den 7 Skandalbetrieben wurde, bis auf eine Ausnahme, nicht beendet. „Zu Recht hat Westfleisch Ende 2022 von uns den Preis der Herzlosigkeit bekommen, denn Konsequenzen sehen anders aus“ so Peifer und ergänzt: Der beste Weg den Tieren zu helfen, ist sie nicht mehr zu essen. Eine pflanzliche Ernährung, ohne Fleisch und andere tierische Produkte ist heute so einfach wie nie“. Vegane Rezepte unter www.Twenty4VEGAN.de

Bildmaterial aus dem Betrieb auf Anfrage.
Weitere Informationen zu Kampagne https://www.tierschutzbuero.de/westfleisch-skandal
Weitere Informationen zu der Schweinemast https://www.tierschutzbuero.de/westfleisch-skandal-beckum

Verantwortlicher für diese Pressemitteilung:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin
Deutschland

fon ..: 02241-261549-2
fax ..: 02241-261549-1
web ..: http://www.tierschutzbuero.de
email : Presse@tierschutzbuero.de

Das Deutsche Tierschutzbüro ist ein eingetragener Verein, der sich für mehr Rechte von Tieren einsetzt. Die bundesweit tätige Organisation ist als besonders förderungswürdig anerkannt und gemeinnützig. Weitere Informationen unter www.tierschutzbuero.de

Pressekontakt:

Deutsches Tierschutzbüro e.V.
Herr Jan Peifer
An der Autobahn 23
53757 Sankt Augustin

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